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Verordnung des Gemeinderats Münchenbuchsee über die Einteilung der Schülerinnen und Schüler in die Kindergärten oder Schulen und die Rückerstattung der Fahrkosten > pdf
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Hausordnung Schulhaus Allmend > pdf
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Hausordnung Schulhaus Bodenacker (Prim.) > pdf
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Hausordnung Dorfschulhaus > pdf
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Hausordnung Paul Klee-Schulhaus und Pavillon > pdf
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Hausordnung Schulhaus Waldegg > pdf
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Gesuch um Rückerstattung der Fahrkosten
Die Fahrkosten der Schülerinnen und Schüler des Kindergartens und des 1. bis 4. Schuljahres werden den Eltern ganz oder teilweise zurückerstattet,
a. sofern das Wohnhaus ausserhalb eines Perimeters von 1000 m rund um den zu besuchenden Kindergarten bzw. das zu besuchende Schulhaus liegt.
b. sofern das Wohnhaus im Allmendquartier liegt und ein Kindergarten bzw. ein Schulhaus ausserhalb des Allmendquartiers besucht wird.
c. sofern der zu besuchende Kindergarten bzw. das Schulhaus im Allmendquartier liegt.
In besonderen Fällen, namentlich bei gesundheitlichen Problemen, können die Eltern, die nicht für die Fahrkostenrückerstattung berechtigt wären, dem Ressort Bildung ein Gesuch um Übernahme der Fahrkosten stellen. Dem Gesuch ist ein ärztliches Zeugnis beizulegen.
Für allfällige Fragen wenden Sie sich bitte an das Ressort Bildung.
Formular > pdf
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Schulleitbild des Kindergartens und der Primarstufe
Schule - Ort der Begegnung
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