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Hausordnung Schulhaus Bodenacker (Sek.) > pdf
Hausordnung Schulhaus Riedli > pdf
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Schulleitbild der Sekundarstufe Ispacer20

Zum Leitbild

  • Wir identifizieren uns mit unserer Schule.
  • Wir setzen uns kritisch mit den gesellschaftlichen Veränderungen auseinander und reagieren flexibel darauf.
  • Wir orientieren uns bei der Durchführung des Unterrichts grundsätzlich an den pädagogischen und didaktischen Prinzipien und an den Zielen des aktuellen Lehrplans.

Schulkultur

  • Wir begegnen uns mit Respekt und Ehrlichkeit.
  • Wir pflegen den Humor.
  • Wir halten uns an getroffene Abmachungen und Regeln. Wir streben eine stufen- und klassenübergreifende Zusammenarbeit an.
  • Unsere Arbeitsweise und die Schulstruktur sind transparent.

Beziehung zum Umfeld

  • Wir legen Wert auf eine anstrebende Gestaltung unseres Schulhauses und seiner Umgebung.
  • Mit Schulanlässen fördern wir den regelmässigen Kontakt und den Austausch innerhalb und ausserhalb unserer Schule.
  • Wir arbeiten mit Eltern, Behörden und weiteren interessierten Kreisen zusammen.
  • Wir pflegen die Kommunikation sowohl mit der Primarstufe als auch mit der Sekundarstufe II.
  • Im Zusammenhang mit der Berufswahl fördern wir den Kontakt zu Wirtschaft und Gewerbe.

Lehren und Lernen

  • Zur Vorbereitung auf die zukünftige Ausbildung, die persönliche Entwicklung und die Rolle in der Gesellschaft fördern wir:
    - Die Sachkompetenz

    - Die Selbstkompetenz
    - Die Sozialkompetenz
  • Wir fördern und verlangen in allen drei Kompetenzbereichen individuelle Leistung.
  • Wir setzen uns in Form von interner und externer Weiterbildung mit Lerntheorien und Unterrichtsmethoden auseinander.
  • Gemeinsam setzen wir pädagogische, didaktisch und thematische Schwerpunkte.
  • Das 9. Schuljahr kann entsprechen dem Konzept „Neugestaltung 9. Schuljahr“ durchgeführt werden.

Qualitätsentwicklung

Ein Qualitätskonzept ermöglicht uns die Überprüfung und Weiterentwicklung der Zielsetzungen in folgenden Bereichen:

  • Schulstruktur
  • Beziehung zum Umfeld
  • Lehren und Lernen.

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Schülerbeurteilung und Promotion

Zusammenfassung des Dokumentes „Informationen für Eltern zur Beurteilung in der Volksschule und zum Übertritt in die Sekundarstufe I“  (überarbeitete Fassung März 2005, Erziehungsdirektion des Kantons Bern).

Die Schülerbeurteilung

Die Schülerbeurteilung besteht aus drei Komponenten:

  • Selbstbeurteilung: Die Schüler und Schülerinnen schätzen ihre eigene Sachkompetenz und ihr Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten ein.
  • Elterngespräch: Es fördert den persönlichen Kontakt und Informationsaustausch zwischen den Eltern respektive den Erziehungsberechtigten und den Lehrkräften.
  • Beurteilungsbericht: Am Ende jedes Semesters auf der Sekundarstufe I wird ein Beurteilungsbericht abgegeben. Darin wird die Sachkompetenz sowie das Arbeits- und Lernverhalten beurteilt.
Die Beurteilungen auf einen Blick:

 

 

1. Semester 2. Semester
Primarstufe

1. und 2. Schuljahr

Elterngespräch

Beurteilungsbericht (ohne Noten)

3. - 5. Schuljahr

Elterngespräch

Beurteilungsbericht (mit Noten)

6. Schuljahr

Übertrittsbericht
Übertrittsprotokoll
Übertrittsgespräch

Übertrittsentscheid
Beurteilungsbericht (mit Noten)

Sekundarstufe I

7. - 9. Schuljahr

Beurteilungsbericht (mit Noten)

Beurteilungsbericht (mit Noten)

Elterngespräch (Zeitpunkt frei wählbar)

Der Schullaufbahnentscheid (= Promotion)

Der Schullaufbahnentscheid antwortet auf die Frage, welcher schulischer Weg für ein Kind der beste sei. Schullaufbahnentscheide treffen auf Antrag der Lehrerinnen- und Lehrerkonferenz die Schulkommissionen.Schullaufbahnentscheide erfolgen:

  • In der Sekundarschule am Ende jedes Semesters
  • In der Realschule erstmals am Ende der 7. Klasse, anschliessend am Ende jedes Semesters

Das Übertrittsverfahren von der Primarstufe in die Sekundarstufe I

Als "Sekundarstufe I" werden die Schuljahre 7 bis 9 bezeichnet. Auf der Sekundarstufe I besuchen die Schülerinnen und Schüler entweder eine Realklasse oder eine Sekundarklasse. Ende des ersten Semesters des 6. Schuljahrs klärt die Lehrerschaft ab, in welchem Leistungsniveau eine Schülerin oder ein Schüler auf der Sekundarstufe I unterrichtet werden soll.

Das Übertrittsverfahren beinhaltet einen Übertrittsbericht, ein Übertrittsprotokoll und ein Übertrittsgespräch. Den Übertrittsentscheid fällt die für das 6. Schuljahr zuständige Schulleitung auf Grund des Übertrittsprotokolls.

Der Übertritt in die Sekundarschule findet in der Regel nach dem 6. Schuljahr statt, der Wechsel nach dem ersten Realschuljahr, also nach der 7. Klasse, ist auch möglich.

Das erste Semester der 7. Klasse gilt für die Sekundarklassen als Probesemester. Am Ende dieses Semesters trifft die für das 7. Schuljahr zuständige Schulleitung auf Grund der Beurteilung im Probesemester die definitive Zuweisung.

Im ersten Semester der 8. Klasse können sich die Jugendlichen der Sekundarklassen für die Quarta (= erstes Jahr des gymnasialen Unterrichts) qualifizieren. Für die Promotion in der Quarta gilt die Direktionsverordnung über den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr und den Unterricht an Maturitätsschulen.

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28.02.2013