| Zusammenfassung des Dokumentes „Informationen für Eltern zur Beurteilung in der Volksschule und zum Übertritt in die Sekundarstufe I“ (überarbeitete Fassung März 2005, Erziehungsdirektion des Kantons Bern).
Die Schülerbeurteilung
Die Schülerbeurteilung besteht aus drei Komponenten:
- Selbstbeurteilung: Die Schüler und Schülerinnen schätzen ihre eigene Sachkompetenz und ihr Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten ein.
- Elterngespräch: Es fördert den persönlichen Kontakt und Informationsaustausch zwischen den Eltern respektive den Erziehungsberechtigten und den Lehrkräften.
- Beurteilungsbericht: Am Ende jedes Semesters auf der Sekundarstufe I wird ein Beurteilungsbericht abgegeben. Darin wird die Sachkompetenz sowie das Arbeits- und Lernverhalten beurteilt.
Die Beurteilungen auf einen Blick:
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1. Semester |
2. Semester |
| Primarstufe |
1. und 2. Schuljahr |
Elterngespräch |
Beurteilungsbericht (ohne Noten) |
3. - 5. Schuljahr |
Elterngespräch |
Beurteilungsbericht (mit Noten) |
6. Schuljahr |
Übertrittsbericht
Übertrittsprotokoll
Übertrittsgespräch |
Übertrittsentscheid
Beurteilungsbericht (mit Noten) |
| Sekundarstufe I |
7. - 9. Schuljahr |
Beurteilungsbericht (mit Noten) |
Beurteilungsbericht (mit Noten) |
Elterngespräch (Zeitpunkt frei wählbar) |
Der Schullaufbahnentscheid (= Promotion)
Der Schullaufbahnentscheid antwortet auf die Frage, welcher schulischer Weg für ein Kind der beste sei. Schullaufbahnentscheide treffen auf Antrag der Lehrerinnen- und Lehrerkonferenz die Schulkommissionen.Schullaufbahnentscheide erfolgen:
- In der Sekundarschule am Ende jedes Semesters
- In der Realschule erstmals am Ende der 7. Klasse, anschliessend am Ende jedes Semesters
Das Übertrittsverfahren von der Primarstufe in die Sekundarstufe I
Als "Sekundarstufe I" werden die Schuljahre 7 bis 9 bezeichnet. Auf der Sekundarstufe I besuchen die Schülerinnen und Schüler entweder eine Realklasse oder eine Sekundarklasse. Ende des ersten Semesters des 6. Schuljahrs klärt die Lehrerschaft ab, in welchem Leistungsniveau eine Schülerin oder ein Schüler auf der Sekundarstufe I unterrichtet werden soll.
Das Übertrittsverfahren beinhaltet einen Übertrittsbericht, ein Übertrittsprotokoll und ein Übertrittsgespräch. Den Übertrittsentscheid fällt die für das 6. Schuljahr zuständige Schulleitung auf Grund des Übertrittsprotokolls.
Der Übertritt in die Sekundarschule findet in der Regel nach dem 6. Schuljahr statt, der Wechsel nach dem ersten Realschuljahr, also nach der 7. Klasse, ist auch möglich.
Das erste Semester der 7. Klasse gilt für die Sekundarklassen als Probesemester. Am Ende dieses Semesters trifft die für das 7. Schuljahr zuständige Schulleitung auf Grund der Beurteilung im Probesemester die definitive Zuweisung.
Im ersten Semester der 8. Klasse können sich die Jugendlichen der Sekundarklassen für die Quarta (= erstes Jahr des gymnasialen Unterrichts) qualifizieren. Für die Promotion in der Quarta gilt die Direktionsverordnung über den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr und den Unterricht an Maturitätsschulen. |